Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde, die als Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts organisiert ist. Der Verwaltungsrat ist der sog. Rechtsträger der Kirchengemeinde, d.h. er kann (unter Wahrung bestimmter Vorgaben) rechtsgültig handeln, z.B. Verträge schließen, über das Vermögen verfügen etc. Über die geplanten Ausgaben wird ein Haushaltsplan aufgestellt, über die getätigten Ausgaben wird in der Jahresrechnung Rechenschaft abgelegt, die für alle Gemeindemitglieder öffentlich einsehbar ist. Der Pfarrgemeinderat wählt den Verwaltungsrat. In der Regel ist der Pfarrer der Vorsitzende. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.